Abgabe Steuererklärung

Grundsätzlich muss eine Steuererklärung bis zum 31.7. des Veranlagungsjahres folgenden Jahres eingereicht werden.

Steuerberater erhalten jedoch grundsätzlich eine Fristverlängerung bis zum 28.02. des Veranlagungsjahres folgenden übernächsten Jahres.

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