Leistungen

Unser Leistungsspektrum

Wir bieten das gesamte Spektrum von der Buchhaltung über Einkommensüberschussrechnungen und Jahresabschlüsse bis hin zur Lohn- und Gehaltsabrechnung. Dabei umfasst unser Mandantenkreis Einzelunternehmen und Personen- und Kapitalgesellschaften verschiedener Branchen. Lernen Sie unsere Leistungen hier näher kennen:

Wann sollte ich zu einem Steuerberater gehen?

Ob man einen Steuerberater haben sollte, hängt davon ab, wie gut man mit dem Steuerrecht klar kommt. Das deutsche Steuerrecht gehört nun mal zu den kompliziertesten der Welt. Dabei kann es durchaus sinnvoll sein, einen Steuerberater zu beauftragen.
Hierbei hängt die Beauftragung eines Steuerberaters nicht von der einzelnen Gewinn- oder Umsatzhöhe, sondern davon, wie sich die Einkünfte im Einzelnen zusammensetzen ab.
Hierbei sollte der Steuerpflichtige über die steuerlichen, handelsrechtlichen und sozialversicherungsrechtlichen Aspekte richtig informiert sein und diese für sich bzw. sein Unternehmen nutzen können.

Dies wird umso komplizierter, je mehr Einzelheiten zu beachten sind. Unternehmen sollten immer einen Steuerberater beauftragen. Hierbei ist zu beachten, dass auch Kleinunternehmer und Betreiber einer Photovoltaikanlage als Unternehmer zu sehen sind.

Aber auch Privatpersonen, die nicht nur angestellt, sondern auch Gesellschafter, Vermieter oder Kapitalanleger sind, schaffen Ihre Steuererklärung meist nicht ohne Hilfe.
Nicht jeder hat die Zeit und die Lust und vielleicht auch die Fähigkeiten, sich mit dem Steuerrecht zu beschäftigen bzw. verdient in der aufgewendeten Zeit mit seiner beruflichen Tätigkeit mehr. Darum beschäftigen diese Leute lieber einen Steuerberater.
Dieser erledigt dann die Steuererklärung und Sie können sich den Dingen widmen, die Ihnen lieber sind.

Ihr Steuerberater ist Ihr kreativer Berater

  • in allen Fragen der Umstrukturierung Ihres Unternehmens
  • in allen Fragen der Vertragsbeurteilung unter steuerlichen Gesichtspunkten

Ihr Steuerberater unterstützt Sie in allen betriebswirt-schaftlichen und vermögensrechtlichen Fragen:

  • Bank- und Finanzierungsgespräche
  • Investitionsentscheidungen
  • Existenzgründungen
  • Unternehmensbewertungen
  • Erstellen eines Vermögensstatus
  • Steuersparmodelle und Vermögensanlagen werden ohne eigenes Interesse objektiv geprüft

Kompetente Vertretung vor den Finanzbehörden und -gerichten, z. B. bei

  • Rechtsbehelfsverfahren vor den Finanzämtern
  • finanzgerichtlichen Verfahren
  • Steuerstraf- und Bußgeldverfahren
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